Veranstaltung: | 2. ordentliche LMV 2019 |
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Antragsteller*in: | Lennard Gottmann (Landesvorstand) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.11.2019, 16:19 |
A6: Für eine neue, juristische Definition von Antisemitismus
Antragstext
Der Anschlag von Halle hat uns erneut auf dramatische Weise vor Augen geführt
wie tödlich Antisemitismus ist. Der Täter gab unmittelbar nach der Tat zu aus
Judenhass gehandelt zu haben.
Um den Antisemitismus in der Gesellschaft effektiver bekämpfen zu können braucht
es eine Grundlage, um diesen mit den Mitteln des Rechtsstaates bekämpfen zu
können. Viel zu häufig werden Straftaten immer noch nicht als antisemitisch
eingestuft, obwohl sie von Expert*innen als solche eingestuft werden. Die
Urteile in den Verfahren Ditfurth gegen Elsässer oder Amadeus Antonio Stiftung
gegen Xavier Naidoo machen deutlich, dass auch die Gerichte einer antiquierten
Vorstellung von Antisemitismus anhängen.
Die Grüne Jugend fordert die Politik auf, eine neue Definition von
Antisemitismus zu entwickeln, die nicht mehr nur den Holocaust als Maßstab
verwendet, sondern auch neuere Formen des Judenhasses, wie beispielsweise die
Infragestellung des Existenzrecht des Staates Israel oder die Dämonisierung des
jüdischen Staates, als solchen anerkennt.
Begründung
Erfolgt mündlich
Änderungsanträge
- Ä1 (Daniela Ehlers, Eingereicht)