| Veranstaltung: | 2. ordentliche LMV 2019 | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Lennard Gottmann (Landesvorstand) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 08.11.2019, 16:19 | 
A6: Für eine neue, juristische Definition von Antisemitismus
Antragstext
Der Anschlag von Halle hat uns erneut auf dramatische Weise vor Augen geführt 
wie tödlich Antisemitismus ist. Der Täter gab unmittelbar nach der Tat zu aus 
Judenhass gehandelt zu haben.
Um den Antisemitismus in der Gesellschaft effektiver bekämpfen zu können braucht 
es eine Grundlage, um diesen mit den Mitteln des Rechtsstaates bekämpfen zu 
können. Viel zu häufig werden Straftaten immer noch nicht als antisemitisch 
eingestuft, obwohl sie von Expert*innen als solche eingestuft werden. Die 
Urteile in den Verfahren Ditfurth gegen Elsässer oder Amadeus Antonio Stiftung 
gegen Xavier Naidoo machen deutlich, dass auch die Gerichte einer antiquierten 
Vorstellung von Antisemitismus anhängen.
Die Grüne Jugend fordert die Politik auf, eine neue Definition von 
Antisemitismus zu entwickeln, die nicht mehr nur den Holocaust als Maßstab 
verwendet, sondern auch neuere Formen des Judenhasses, wie beispielsweise die 
Infragestellung des Existenzrecht des Staates Israel oder die Dämonisierung des 
jüdischen Staates, als solchen anerkennt.
Begründung
Erfolgt mündlich
Änderungsanträge
- Ä1 (Daniela Ehlers, Eingereicht)